[Geschlossen] Gebühr für Vorsorgeuntersuchung?
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Verfasst am: 29. 07. 2009 [00:33]
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jaz11
Themenersteller
Dabei seit: 28.07.2009
Beiträge: 1
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Hallo mhplus Team
war gestern beim Hautarzt um die Hautkrebsvorsorge machen zu lassen. Mein Arzt verlangte von mir 12,-€ für die Behandlung, er könne die Hautkrebsvorsorge nicht ohne sein Auflichtmikroskop machen. Er meinte, die KK würden diese 12,- € nicht bezahlen?? Stimmt das?? Ich habe auch eine Quittung verlangt, weil ich das schon bisle komisch empfunden habe!
Versetzen sie sich bitte in meine Lage:
- In diesem ´Bonuscheckheft ist nicht vermerkt, dass man für die Hautkrebsvorsorge
12,-€ aus der Tasche zahlen muss.
- Sie sind im Behandlungsraum und denken das es kostenlos ist und erfahren dann doch das man was zahlen muss, würden sie dann mitten in der Behandlung wieder raus gehn??? Ich denke das würde keiner aus Anstand tun.
Außerdem hatte ich vorher bei der mhplus Service-Hotline angerufen, mir wurde gesagt, dass ich für Vorsorgeuntersuchungen die in dem Fitcash Gesundheitsbonus vermerkt sind, dass die Vorsorge kostenlos ist und das ich nicht mal die Praxisgebühr von 10,-€ zahlen muss.
Danke für eine positive Antwort
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Verfasst am: 30. 07. 2009 [12:56]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 812
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Guten Tag,
prima, dass Sie sich um Ihre Gesundheit kümmern und sich für die Hautkrebsvorsorge interessieren.
Wir gehen davon aus, dass Ihr behandelnder Arzt das Hautkrebsscreening als gesetzliche Leistung ab dem 35. Lebensjahr direkt über Ihre mhplus-Card abgerechnet hat.
Die Dermatoskopie/Auflichtmikroskopie ebenso wie die Fotodokumentation sind Zusatzversorgungsangebote, die Dermatologen auf Wunsch des Patienten erbringen. Diese können von den gesetzlichen Krankenkassen aber nicht erstattet werden. Die Untersuchung mit dem Auge, unter Zuhilfenahme einer Lupe zur Vergrößerung, ist wirtschaftlich ausreichend.
Eine Erstattung durch die mhplus ist demzufolge nicht möglich.
Unsere mhplus-Servicehotline hat Sie korrekt beraten. Für reine Vorsorgeuntersuchungen fallen keine Praxisgebühren an. Werden allerdings zusätzlich zu den reinen Vorsorgeleistungen weitere Beratungen oder Untersuchungen vorgenommen, zählen diese, abrechnungstechnisch, als Krankenbehandlung, so dass die Praxisgebühr zu entrichten ist.
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