Geschlossenes Thema

[Geschlossen] Rückerstattung der Praxisgebühr???

Autor Nachricht
Verfasst am: 25. 02. 2009 [12:50]
Willy
Themenersteller
Dabei seit: 25.02.2009
Beiträge: 1
Hallo,
also, im Januar d.Jahres war ich bei meinem Augenarzt zur Routineuntersuchung und habe dort die Praxisgebühr für das 1. Quartal 09 entrichtet.
Da ich im Anschluß erst zu meinem Hausarzt ging, hat mir mein Augenarzt eine Überweisung zu meinem Hausarzt ausgestellt.
(Normalerweise gehe ich immer zuerst zu meinem Hausarzt, zahle dort die Praxisgebühr und lasse mir dann Überweisungen zu Fachärzten ausstellen. Dummerweise habe ich es in diesem Quartal versäumt)

Nun wurde ich über Fastnacht krank (grip. Infekt) und war gezwungen, den Vertretungsarzt meines Hausarztes (der bis morgen in Urlaub ist) am Rosenmontag aufzusuchen.
Leider hatte ich beim Besuch des Vertretungsarztes nicht den Beleg über die Zuzahlung für das 1. Quartal dabei und mußte nochmals die 10 Euro entrichten, aber man versicherte mir, daß ich durch nachträgliche Vorlage des Beleges den Betrag zurückbekommen würde.

Nun war ich heute morgen bei dem Vertretungsarzt und legte die Bescheinigung des Augenarztes vor. Das Praxisteam des Vertretungsarztes wollte mir aber die 10,00 Euro nicht auszahlen, daß es bei diesem Beleg um den Beleg eines Facharztes handele und nicht um die Zuzahlung beim Hausarzt. Ist es denn nicht 'grundsätzlich' egal, wo ich die Praxisgebühr entrichte?

Können Sie mir weiterhelfen?
Verfasst am: 27. 02. 2009 [09:43]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
Guten Tag,

unserer Meinung nach ist es egal bei welchem Arzt die Praxisgebühr zu erst entrichtet wurde.

Die eigentliche Weigerung der Praxis wird darin begründet sein, dass die Quittung beim Erstbesuch nicht vorgelegt wurde! Das berechtigt den Arzt im allgemeinen schon zum Einzug der Zuzahlung.

Wenn Kulanzangebote in einer Arztpraxis gemacht und später nicht eingehalten werden, ist die Krankenkasse als unbeteiligter Dritter nicht aussagekräftig und kann nur auf die vereinbarten rechtlichen Regelungen verweisen. Diese sind sehr vielfältig.

Da dies ein sehr seltener und strittiger Fall ist, bitten wir Sie Ihr Anliegen mit Angabe Ihrer Daten an unsere E-Mailadresse info@mhplus.de zu senden. Gerne leiten wir Ihr Anliegen an die Berschwerdestelle der Kassenärztlichen Vereinigung zur Prüfung weiter.

Freundliche Grüße
Ihre mhplus


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