Geschlossenes Thema

[Geschlossen] Studentische KV

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Verfasst am: 22. 02. 2009 [12:39]
dama2501
Themenersteller
Dabei seit: 22.02.2009
Beiträge: 1
Hallo.
Ich bin momentan in der studentischen KV. Ich werde im Lauf des Sommersemesters mein Studium abschließen. Ich habe danach einen Urlaub geschenkt bekommen und voraussichtlich ab Mitte September oder Anfang Oktober arbeiten. Ich habe mich im Internet informiert und gelesen, dass ich bis einen Monat nach dem letzten Semester, in dem ich immatrikuliert war, in der studentischen KV bleiben darf. Ich möchte wissen, ob dies so ist oder ob ich meine Mitgliedschaft nach direkt nach dem Ende des Studiums ändern muss.
Vielen Dank
Verfasst am: 23. 02. 2009 [15:16]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
Guten Tag,

danke für Ihre Anfrage.

Auch hier gilt der Nachgehende Leistungsanspruch: Sofern die Unterbrechung nicht länger als 4 Wochen dauert, ist eine freiwillige Versicherung nicht notwendig. Aber sobald die Unterbrechung länger dauert, besteht kein Leistungsanspruch. Die Versicherte muss sich dann frewillig - erwerbslos - versichern.

Ende der KVdS ist grds. das Semesterende (s. Exmatrikulation)

Freundliche Grüße
Ihre mhplus


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