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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 812
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Guten Tag,
gerne informieren wir Sie über die Kostenbeteilung an einer künstlichen Befruchtung.
Ihre mhplus Betriebskrankenkasse übernimmt die Behandlungskosten, wenn
- es medizinisch notwendig ist;
- eine hinreichende Aussicht auf eine Schwangerschaft besteht. Diese ist nicht gegeben, wenn bereits drei Versuche erfolglos geblieben sind;
- Sie mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin verheiratet sind;
- nur Ihre Ei- bzw. Samenzellen verwendet werden;
- vor der Behandlung eine ärztliche Beratung durch einen Arzt, der die Behandlung nicht durchführt, erfolgt;
- die Behandlung von Einrichtungen oder Ärzten genehmigt wird, die Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen sind;
- Sie und Ihr Ehemann das 25. Lebensjahres vollendet haben;
- Sie noch nicht das 40. und Ihr Ehemann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben.
Sie möchten in einer Klinik im Ausland eine künstliche Befruchtung durchführen lassen. Ihre mhplus unterstützt Sie gerne dabei.
Damit wir uns an den Behandlungskosten beteiligen können, benötigen wir von der ausländischen Klinik die Bestätigung, dass das deutsche Embryonenschutzgesetz eingehalten wird.
Gerne beantworten wir Ihr Fragen.
Freundliche Grüße
Ihre mhplus
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