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Verfasst am: 26. 01. 2008 [21:11]
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Jean
Themenersteller
Dabei seit: 26.01.2008
Beiträge: 1
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Hallo, mir wurde o.g. Massnahme genehmigt. Nun kann ich aber noch nicht Autofahren (linke Körperhälfte noch immer teilweise gelähmt, daher auch keine öffentliche Verkehrsmittel möglich). Kann mich meine Freundin die 67 km fahren und was bekommt sie als Erstattung (sie muss ja 4x die Strecke fahren). Welcher Arzt muss das befürworten, der Hausarzt oder der Arzt der Klinik in der ich war und die mich nun in AHB schickt.
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Verfasst am: 30. 01. 2008 [14:06]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Fahrkosten zur stationären Behandlung können durch die mhplus in Höhe von 0,20 ? je Kilometer übernommen werden. Hierbei ist zu beachten, dass je Fahrt ein Eigenanteil von 10 % der Fahrkosten,
mindesten 5,00 ? und höchstens 10,00 ? zu entrichten sind.
Um die Fahrten der Begleitperson übernehmen zu können, benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer Begleitperson.
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