[Geschlossen] Selbstständige Nebentätigkeit der Ehefrau
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Verfasst am: 22. 01. 2008 [17:50]
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HorstS
Themenersteller
Dabei seit: 22.01.2008
Beiträge: 1
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Ich bin als Selbsständiger bei eine KV freiwillig versichert. Meine Ehefrau war bislang bei mir mitversichert (Familienversicherung).
Nun überlegt meine Frau, eine Selbsständige Tätigkeit aufzunehmen.
1) Ab welchem Jahreseinkommen muss meine Frau sich selbst versichern?
2) Welche Mindest-Bemessungsgrundlage wird in diesem Fall herangezogen, insbsondere, wenn der zu erwartende Gewinn aus der Tätigkeit aufs Jahr gerechnet unterhalb der üblichen Mindest-Bemessungsgrundlage liegt? Welcher Regelungen gelten für den Fall, dass meine Frau nur unregelmäßig Einkünfte aus dieser Tätigkeit bezieht (Beispielsweise 4 Monate Projekt, dann 8 Monate keine Tätigkeit)
3) Gibt es irgendeine Implikation für unser bei mir mitversichertes Kind?
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Verfasst am: 24. 01. 2008 [14:13]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 812
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Wir gehen davon aus, dass Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Die folgenden Informationen gelten unter dieser Voraussetzung.
Ab einem Monatseinkommen von 355,00 ? muss sich Ihre Frau selbst versichern, sofern die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird.
Bei einer freiwilligen Versicherung ist zu prüfen, ob die selbstständige Tätigkeit als hauptberuflich oder nebenberuflich angesehen werden kann. Von einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit wird ausgegangen, wenn die Tätigkeit über 18 Stunden in der Woche ausgeübt wird und Arbeitnehmer beschäftigt werden (Mindestbemessungsgrundlage der Beiträge hier: 1.863,75 ?).
Bei einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit dürfen die Einnahmen Ihrer Ehefrau nicht mehr als die Hälfte der Bezugsgröße (2008:2.485,00 ? : 2 = 1.242,50 ?) übersteigen. Des Weiteren muss der Lebensunterhalt durch Sie als Ehemann sichergestellt sein. Eine Bemessungsgrundlage ist hier schwer vorzugeben, da sich die Beitragseinstufung nach dem Einkommen Ihrer Ehefrau richtet. Mindestbemessungsgrundlage hier: 828,33 ?.
Auch wenn die Einkünfte unter den Mindestbemessungsgrundlagen liegen, ist trotzdem dieser Mindestbetrag anzusetzen.
Ihr Kind kann weiterhin bei Ihnen familienversichert bleiben oder bei Ihrer Frau mitversichert werden.
Freundliche Grüße
Ihre mhplus
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