Geschlossenes Thema

[Geschlossen] in / während der Schwangerschaft (Selbständig)

Autor Nachricht
Verfasst am: 29. 12. 2007 [23:22]
Black
Themenersteller
Dabei seit: 29.12.2007
Beiträge: 1
Hallo,

Ich bin (w) Schwanger und nicht verheiratet, arbeite auf selbständiger Basis, somit führe ich meinen Krankenkassenbeitrag selbst an die MHplus ab.

Wer kommt nach oder während der Schwangerschaft/Geburt für den Krankenkassenbeitrag auf?? (wenn ich nicht mehr arbeite)gibt es hier vergünstige Beitragssätze von der mhplus

wird das Kind bei mir mitversichert, wie ändert sich hier der Beitragssatz

Wie lange wird Krankentagegeld ausbezahlt (Tage ???)
da es ja passieren kann das man während der Schwangerschaft nicht mehr arbeiten kann !!!

Welche Unterstüzung bekomme ich von der MHpLus

viele Dank im Voraus für eine kompetente Antwort
Verfasst am: 23. 01. 2008 [17:10]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
Ihre Beitragspflicht gegenüber der mhplus bleibt weiterhin bestehen.
geben Sie Ihre selbstständige Tätigkeit auf (Abmeldung beim Gewerbeamt), kann auf Antrag und Nachweis der Einkommensverhältnisse
ggf. eine Umstufung in eine andere Versicherungsklasse erfolgen.
Ihr Kind versichern wir gern beitragsfrei bei Ihnen in der Familienversicherung.
Selbstständige sind bei der mhplus ohne Anspruch auf Krankengeld
versichert.
Für die werdende Mutter und das Kind bietet die mhplus sehr umfangreiche Unterstützung an. Gern schicken wir Ihnen Unterlagen
zu - bitte richten Sie Ihr Anliegen an info@mhplus.de, dann können
auch die versicherungsrechtlichen Fragen ganz individuell besprochen werden.


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