Geschlossenes Thema

[Geschlossen] Krankengeld als Selbstständiger

Autor Nachricht
Verfasst am: 20. 12. 2007 [11:27]
fusionierte
Themenersteller
Dabei seit: 20.12.2007
Beiträge: 1
Nach dem Lesen der Antwort auf die Frage zu gleichem Thema war ich etwas erstaunt. Sie erwähnen nicht, dass in der Mehrzahl der gesetzlichen Krankenkassen auch Selbständige die Möglichkeit haben, Krankengeld ab dem 43. Tag zu beziehen, wenn Sie den allgemeinen Beitragssatz zahlen.
So war ich als Selbstständige auch in der BKK Hochrhein-Wiesental mit Krankengeld versichert. Welche Regelungen zum Krankengeld gilt für uns nun nach der Fusion? Werden wir nur für eine Übergangszeit als Versicherte mit Krankengeldanspruch geführt? Oder wird es dauerhaft andere Regelungen für Neumitglieder und übernommene Mitglieder aus der BKK HWT geben?
Verfasst am: 02. 01. 2008 [17:37]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
Die Satzung der mhplus Betriebskrankenkasse sieht für selbstständig Tätige keinen Anspruch auf Krankengeld vor. Allerdings wird für Mitglieder der BKK Hochrhein-Wiesental, die mit Anspruch auf Krankengeld versichert waren, ein Besitzstandsrecht eingeräumt. Dies bedeutet, dass der Versicherungsumfang (Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche) voll von der mhplus Betriebskrankenkasse übernommen wird. Eine Änderung in einem bestehenden fortlaufendem Versicherungsverhältnis wird es daher für die Versicherten nicht geben.


Auf dieses Thema kann nur von Administratoren geantwortet werden.