[Geschlossen] Versichert ?
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Verfasst am: 14. 12. 2007 [09:13]
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duane
Themenersteller
Dabei seit: 25.11.2005
Beiträge: 4
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Guten Tag, ich hätte da mal eine Frage , ich bin seid 08.2005 AU, beziehe seid 01.2007 ALG1 die am 11.01.2008 endet. Harz 4 bekomme ich höchst wahrscheinlich nicht. Meine Frau ist auch bei Ihnen versichert.Wenn im Januar ALG1 ausläuft, werde ich dann automatisch bei meiner Frau mitversichert oder muss man einen Antrag stellen?
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Verfasst am: 14. 12. 2007 [14:05]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Guten Tag,
um sich in der mplus BKK familienversichern zu können, benötigen wir den Antrag auf Familienversicherung ausgefüllt.
Gern lassen wir Ihnen einen per Post oder E-Mail zukommen, schreiben Sie uns dazu doch bitte eine kurze Mail an info@mhplus.de.
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Ehegatten bzw. Lebenspartner (in eingetragenen Lebenspartnerschaften) und Kinder sowie Kinder von familienversicherten Kindern unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei über das Mitglied mitversichert.
Kinder sind
- alle Kinder im Sinne des BGB (eheliche, nichteheliche und adoptierte Kinder)
- Stiefkinder bzw. Kinder des Lebenspartners und Enkel (die das Mitglied überwiegend unterhält)
- Pflegekinder
- Adoptionspflegekinder, wenn die zur Annahme erforderliche Einwilligung der Eltern erteilt worden ist.
Folgende Voraussetzungen müssen zur Durchführung der Familienversicherung erfüllt sein:
- gewöhnlicher Inlandsaufenthalt
- kein eigener vorrangiger Anspruch (z. B. eigene Versicherung)
- keine Versicherungsfreiheit oder Befreiung von der Versicherungspflicht (Ausnahme geringfügig Beschäftigte)
- keine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit
- kein monatliches Gesamteinkommen von mehr als 350 Euro, bzw. bei geringfügig entlohnter Beschäftigung von 400 Euro monatlich.
Die Einkommensgrenze in Höhe von mtl. 350 Euro gilt für den Monat, nicht für das Jahr. Diese Grenze gilt für Familienversicherte, die sonstige Einnahmen zum Lebensunterhalt (z. B. Zinseinnahmen) haben und in keiner Beschäftigung stehen oder freiberuflich tätig sind.
Die 400 EUR-Grenze gilt für ein geringfügige entlohntes Beschäftigungsverhältnis. Das liegt vor wenn man in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht (Arbeitgeber zahlt Arbeitsentgelt). In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber ein Pauschalbeitrag von 11 % (des Arbeitsentgelts) zur Krankenversicherung und 12 % zur Rentenversicherung.
Bitte geben Sie alle Einkünfte - auch die negativen - auf dem Antrag auf Familienversicherung an, damit die Fachabteilung die Einnahmen prüfen kann.
Kinder sind mitversichert
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind
- bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen soziales Jahres oder ein freiwilligen ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auf für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus
- ohne Altersgrenze, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, dass die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind familienversichert war.
Sind die Voraussetzungen für eine Familienversicherung bei verschiedenen Krankenkassen erfüllt, wählt das Mitglied die Krankenkasse, die die Familienversicherung durchführen soll.
Kinder können nicht beitragsfrei mitversichert werden, wenn
- nur der Elternteil mit dem geringeren Einkommen Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und
- das Einkommen des höherverdienenden Elternteils monatlich 3937,50 EUR übersteigt und
- die Eltern miteinander verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft besteht.
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