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Verfasst am: 11. 11. 2007 [16:29]
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Julia
Themenersteller
Dabei seit: 17.05.2007
Beiträge: 3
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Ich habe mal eine allgemeine Frage:
Welche Bdeutung hat der Beitragsnachweis für die Vollstreckung im Insolvenzverfahren? Können Sie mir auch die Rechtsgrundlagen nennen?
Vielen Dank im Voraus
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Verfasst am: 13. 11. 2007 [14:46]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Der Arbeitgeber erstellt die Beitragsnachweise und reicht diese bei der Kasse (Einzugsstelle) ein. Sofern die Beiträge bei Fälligkeit nicht bezahlt werden, dienen diese eingereichten Beitragsnachweise als Grundlage zur Vollstreckung gemäß § 28 ff SGB IV. Sollte eine Vollstreckung negativ verlaufen, kann auf gleicher Grundlage evtl. ein Insolvenzverfahren betrieben werden.
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