Geschlossenes Thema

[Geschlossen] Beitragsnachweis

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Verfasst am: 11. 11. 2007 [16:29]
Julia
Themenersteller
Dabei seit: 17.05.2007
Beiträge: 3
Ich habe mal eine allgemeine Frage:
Welche Bdeutung hat der Beitragsnachweis für die Vollstreckung im Insolvenzverfahren? Können Sie mir auch die Rechtsgrundlagen nennen?

Vielen Dank im Voraus

Verfasst am: 13. 11. 2007 [14:46]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
Der Arbeitgeber erstellt die Beitragsnachweise und reicht diese bei der Kasse (Einzugsstelle) ein. Sofern die Beiträge bei Fälligkeit nicht bezahlt werden, dienen diese eingereichten Beitragsnachweise als Grundlage zur Vollstreckung gemäß § 28 ff SGB IV. Sollte eine Vollstreckung negativ verlaufen, kann auf gleicher Grundlage evtl. ein Insolvenzverfahren betrieben werden.


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