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Verfasst am: 07. 10. 2007 [16:44]
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tom99
Themenersteller
Dabei seit: 07.10.2007
Beiträge: 1
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Hallo zusammen.
Ich hab ein großen Problem!
Ich habe am 1.9. einen neuen Job angefangen.
Wurde ab dem 2.10. krankgeschrieben (bin bis mind. Ende Nov. noch arbeitsunfähig).
Am 5.10. wurde ich fristgerecht ohne Grund während der Probezeit
zum 30.10. gekündigt!
Bis zum 30.10. zahlt ja meine Firma das GEhalt weiter.
Doch was erhalte ich ab dem 1.11.???
Krankengeld?
ALG1?
Wäre sehr wichtig, da ja das Krankengeld höher ist als das ALG1!
Danke
tom
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Verfasst am: 11. 10. 2007 [17:19]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Es besteht ab 01.11.2007 Anspruch auf KG, da Arbeitsunfähigkeit noch während des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist. Die Mitgliedschaft bei der mhplus BKK bleibt nach § 192 Sozialgesetzbuch während des Krankengeldbezugs weiter bestehen.
Um eine zeitnahe Bearbeitung zu gewährleisten, benötigen wir alle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und eine Kopie des Kündigungsschreibens.
Gern beraten wir Sie persönlich - rufen Sie uns einfach an.
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