|
udo61
Themenersteller
Dabei seit: 30.09.2007
Beiträge: 1
|
Auf Ihrer Internetseite informieren Sie, dass Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr von Zuzahlungen befreit sind.
Für meinen 15-jährigen Sohn werden aber für folgendende Medikamente Zuzahlungen von den Apotheken erhoben:
Nasentropfen, Hustensäfte, Umckaloabo und Esberitox.
Diese Medikamente dürfen vom Arzt für Patienten ab dem 12. Lebensjahr angeblich nicht mehr verschrieben werden. Allerdings
kann der Arzt, insbesondere für das Umckaloabo, kein verschreibungspflichtiges Medikament anbieten.
Bislang bin ich davon ausgegangen, dass alle medizinisch notwendigen
Heilmittel für Kinder und Jugendliche vom Arzt verschrieben werden können und daher auch nicht der Zuzahlungspflicht unterliegen.
|