Geschlossenes Thema

[Geschlossen] Elternzeit für selbständige Journalistin

Autor Nachricht
Verfasst am: 26. 08. 2007 [22:35]
olli
Themenersteller
Dabei seit: 26.08.2007
Beiträge: 1
Ich (w.) bin bei Ihnen gesetzlich versichert (als selbständige Journalistin über die Künstlersozialkasse).
Ich habe nun gehört, dass ich auch als Selbständige ein Anrecht auf Elternzeit habe, d.h. beitragsfrei für drei Jahre in der Versicherung bleiben kann. Trifft das auch in meinem Fall zu, in dem mein Ehemann privat krankenversichert ist?
Vielen Dank
und mit freundlichen Grüßen
Olli
Verfasst am: 30. 08. 2007 [14:42]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
Als selbständige Journalistin sind Sie über die Künstlersozialkasse versichert. Die Beitragsabführung wird dadurch auch direkt mit der Künstlersozialkasse abgewickelt. Dort gibt es während der Elternzeit nur zwei verschiedene Regelungen. Entweder, man übt die selbständige Tätigkeit weiterhin aus, dann bleibt es auch bei der ganz normalen Beitragsabführung. Oder man übt die selbständige Tätigkeit während der Elternzeit gar nicht mehr aus, dann würde die Versicherung über die Künstlersozialkasse beendet werden. Man wäre dann noch für die Zeit, in welcher man Elterngeld bezieht (nicht länger), eigenständig beitragsfrei versichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Ehegatte privat oder gesetzlich versichert ist.


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