[Geschlossen] Heirat im Ausland, Ehepartner kommt bald nach
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Verfasst am: 19. 08. 2007 [22:04]
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JStorch
Themenersteller
Dabei seit: 19.08.2007
Beiträge: 1
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Ich bin seit einiger Zeit mhplus Mitglied und habe am 18.6. in Surigao City (Philippinen) geheiratet. Naturgemäß dauert es einige Zeit bis meine Frau nach Deutschland kommen kann (Papiere, Visum usw.). Trotzdem möchte ich sicher sein, daß sie auch über mich mitversichert ist, sobald sie nach Deutschland kommt. Wir sind keinesfalls freiwillig getrennt, sondern es hängt nur noch von ihrem Visum ab, welches beantragt ist. Kann ich eine Bestätigung darüber bekommen und was ist dafür notwendig?
MfG,
Jörg Storch
74080 Heilbronn
P.S.: Bei Interesse unsere Hochzeits-Homepage
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Verfasst am: 20. 08. 2007 [14:56]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Erst einmal herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Hochzeit. Wir wünschen
Ihnen viel Glück und viele schöne gemeinsame Jahre.
Zur Herstellung der Familienversicherung benötigen wir einen Antrag,
den schicke ich Ihnen gern per Post, sowie die Kopie Ihrer Heiratsur-
kunde und eine Bestätigung über die Einreise Ihrer Frau nach Deutschland.
Anbei noch einige allgemeine Informationen zur Familienversicherung:
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Ehegatten bzw. Lebenspartner (in eingetragenen Lebenspartnerschaften) und Kinder sowie Kinder von familienversicherten Kindern unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei über das Mitglied mitversichert.
Kinder sind
- alle Kinder im Sinne des BGB (eheliche, nichteheliche und adoptierte Kinder)
- Stiefkinder bzw. Kinder des Lebenspartners und Enkel (bei denen das Mitglied den überwiegenden Unterhalt finanziert)
- Pflegekinder
- Adoptionspflegekinder, wenn die zur Annahme erforderliche Einwilligung der Eltern erteilt worden ist.
Folgende Voraussetzungen müssen zur Durchführung der Familienversicherung erfüllt sein:
- gewöhnlicher Inlandsaufenthalt
- kein eigener vorrangiger Anspruch (z. B. eigene Versicherung)
- keine Versicherungsfreiheit oder Befreiung von der Versicherungspflicht (Ausnahme geringfügig Beschäftigte)
- keine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit
- kein monatliches Gesamteinkommen von mehr als 350 Euro, bzw. bei geringfügig entlohnter Beschäftigung von 400 Euro monatlich.
Die Einkommensgrenze in Höhe von mtl. 350 Euro gilt für den Monat, nicht für das Jahr. Diese Grenze gilt für Familienversicherte, die sonstige Einnahmen zum Lebensunterhalt (z. B. Zinseinnahmen) haben und in keiner Beschäftigung stehen oder freiberuflich tätig sind.
Die 400 Euro-Grenze gilt für ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis. Das liegt vor, wenn man in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht (Arbeitgeber zahlt Arbeitsentgelt). In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von 11 % (des Arbeitsentgelts) zur Krankenversicherung und 12 % zur Rentenversicherung.
Bitte geben Sie alle Einkünfte - auch die negativen - auf dem Antrag auf Familienversicherung an, damit die Fachabteilung die Einnahmen prüfen kann.
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