Geschlossenes Thema

[Geschlossen] Mitgliedsbeitrag in Elternzeit

Autor Nachricht
Verfasst am: 18. 07. 2007 [09:04]
Minou
Themenersteller
Dabei seit: 18.07.2007
Beiträge: 1
Hallo,
ich bin freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert und möchte nun wissen, wie hoch der Mitgliedsbeitrag für mich während der Elternzeit wäre. Mein Partner ist privat versichert.

Vielen Dank.
Verfasst am: 19. 07. 2007 [15:59]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bei der mhplus BKK errechnet sich für Sie die Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung folgendermaßen. Soweit Sie eigenes Einkommen haben, wird dieses zusammen mit allen Einnahmen des Ehegatten in voller Höhe berücksichtigt. Haben Sie kein eigenes Einkommen, werden nur die Einnahmen Ihres Ehegatten berücksichtigt.

Für jedes unterhaltsberechtigte Kind (gleichgültig, ob gesetzlich oder privat versichert) kann ein Absetzungsbetrag in Höhe von einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße bei dem zuvor ermittelten Betrag in Abzug gebracht werden. Kinder mit eigenen Einnahmen können nicht berücksichtigt werden. Das Ergebnis wird dann halbiert. Liegt dieser Betrag unter der Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze, wird aus diesem Betrag der Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung ermittelt. Liegt der ermittelte halbierte Einkommensbetrag über der Hälfte der BBG, so wird der Beitrags aus der halben Beitragsbemessungsgrenze (2007: 3.562,50 ? : 2 = 1.781,25 ?) errechnet.

Hier eine verkürzte Berechnungsweise: Einkünfte des Mitglieds
+ Einkünfte des Ehegatten bzw. Lebenspartners (nicht gesetzlich krankenversichert)
= Familieneinkommen ? unbegrenzt
./. Absetzungsbetrag für Kinder (je Kind 816,67 ?)
= Halbes Familieneinkommen, max. die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze


Auf dieses Thema kann nur von Administratoren geantwortet werden.