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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bei der mhplus BKK errechnet sich für Sie die Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung folgendermaßen. Soweit Sie eigenes Einkommen haben, wird dieses zusammen mit allen Einnahmen des Ehegatten in voller Höhe berücksichtigt. Haben Sie kein eigenes Einkommen, werden nur die Einnahmen Ihres Ehegatten berücksichtigt.
Für jedes unterhaltsberechtigte Kind (gleichgültig, ob gesetzlich oder privat versichert) kann ein Absetzungsbetrag in Höhe von einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße bei dem zuvor ermittelten Betrag in Abzug gebracht werden. Kinder mit eigenen Einnahmen können nicht berücksichtigt werden. Das Ergebnis wird dann halbiert. Liegt dieser Betrag unter der Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze, wird aus diesem Betrag der Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung ermittelt. Liegt der ermittelte halbierte Einkommensbetrag über der Hälfte der BBG, so wird der Beitrags aus der halben Beitragsbemessungsgrenze (2007: 3.562,50 ? : 2 = 1.781,25 ?) errechnet.
Hier eine verkürzte Berechnungsweise: Einkünfte des Mitglieds
+ Einkünfte des Ehegatten bzw. Lebenspartners (nicht gesetzlich krankenversichert)
= Familieneinkommen ? unbegrenzt
./. Absetzungsbetrag für Kinder (je Kind 816,67 ?)
= Halbes Familieneinkommen, max. die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze
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