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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Grundsätzlich gilt die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) von derzeit 47.250,00 ? für jeden
Beschäftigten. Einzige Ausnahme sind Beschäftigte, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag
geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen
in einer substitutiven Krankenversicherung (dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechend)
versichert waren. Für diese Personen gilt die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze in Höhe von derzeit 42.750,00 ?.
Ist jemand also am 31.12.2002 nicht privat versichert gewesen und sein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt unterschreitet
die derzeit gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze, so tritt mit dem Tag des Unterschreitens wieder Versicherungspflicht ein.
Tritt die Versicherungspflicht auf Grund der Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze z.B. zum 01.01.2007, so ist eine
Befreiung von der Versicherungspflicht auf Antrag möglich. Dieser Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der
Versicherungspflicht zu stellen. Es gibt weitere Möglichkeiten der Befreiung auf Antrag, z.B. bei Elternzeit oder bei Bezug
von Arbeitslosengeld. In jedem Fall empfiehlt sich eine persönliche Kontaktaufnahme mit Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem
Kundenberater der mhplus.
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