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Verfasst am: 06. 02. 2007 [21:58]
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Anneja
Themenersteller
Dabei seit: 06.02.2007
Beiträge: 1
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Ich bin derzeit in Elternzeit und somit beitragsfrei bei Ihnen versichert. Verlängert sich die beitragfreie Zeit um weitere 3 Jahre ab Geburt, wenn innerhalb der Elternzeit ein weiteres Kind geboren wird? Was passiert bei einer Überschneidung von Mutterschutz und Ende der 1. Elternzeit?
Vielen Dank für Ihre Rückantwort.
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Verfasst am: 09. 02. 2007 [14:04]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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pro Kind besteht ein Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit.
Die Elternzeit ermöglicht die Freistellungvon der Arbeitspflicht. Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eines Kindes.
Der Anspruch auf Erziehungsgeld besteht unabhängig von einem Beschäftigungsverhältnis.
Für versicherungspflichtige Arbeitnehmer bleibt die Mitgliedschaft nach § 192 Abs.1 Nr. 2 SGB V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) erhalten.
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