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Verfasst am: 22. 01. 2007 [16:52]
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Carlos
Themenersteller
Dabei seit: 22.01.2007
Beiträge: 1
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Ich habe 4,5 Jahre eine volle Erwerbminderungsrente bezogen. Die BFA stellt jetzt die Zahlungen zum 1.3.2007 ein. Habe widerspruch eingelegt. Bin nachwievor Arbeitsunfähig. Habe vor der Rente etwa 6 Monate Krankengeld bezogen.
Habe ich nachwievor ein Anrecht die die 78 Wochen nicht ausgeschöft wurden.
Bekomme kein ALG I da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe.
Wer kann helfen
Danke im Voraus
Karl
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Verfasst am: 24. 01. 2007 [08:36]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Nach dem Ende der Zeitrente haben Sie einen neuen Anspruch auf Krankengeld, falls die Höchstbezugsdauer nicht bereits ausgeschöpft ist. Zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen legen Sie bitte den Aufhebungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung sowie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres behandelnden Arztes vor. Die Kasse setzt sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.
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