Geschlossenes Thema

[Geschlossen] Wechsel PKV zur GKV

Autor Nachricht
Verfasst am: 10. 01. 2007 [14:11]
kaleh
Themenersteller
Dabei seit: 10.01.2007
Beiträge: 1
Hallo,
ich war seit 1998 in der PKV, 2003 1Jahr Anwartschaft wegen Arbeitslosigkeit, seit 2004 wieder PKV. Seit 6/06 wieder Anwartschaft wegen Gehaltsabsenkung unter 3480 Euro bzw. Arbeitslosigkeit. Werde jetzt wieder Arbeit aufnehmen. Wenn ich 12 Monate nicht über meine damals gültige Gehaltsgrenze von 3480 Euro komme, kann ich dann nach den 12 Monaten in der GKV bleiben?? Würde in dem Fall nämlich meine Anwartschaft (sehr teuer) kündigen.

Vielen Dank für die Beantwortung
Verfasst am: 15. 01. 2007 [13:08]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind Sie seit Juni 2006 versicherungspflichtig als Arbeitnehmer. Sie möchten jetzt wissen, ob Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern könnten, wenn die Pflichtversicherung enden würde.

In einem fortbestehenden Arbeitnehmerverhältnis kann die Versicherungspflicht immer nur zum Jahreswechsel enden (31.12.). Sie endet nach aktueller Rechtslage, wenn im vergangenen Jahr und in dem folgenden Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze (voraussichtlich) überschritten wird. Sollte in Ihrem Fall zum 01.01.2007 Versicherungsfreiheit eintreten, haben Sie die erforderliche Vorversicherungszeit noch nicht erfüllt. Sie könnten sich ab 01.01.2007 nicht freiwillig versichern. Sofern die Versicherungspflicht jedoch bis zum 31.12.2007 noch besteht und erst ab 01.01.2008 Versicherungsfreiheit besteht, hätten Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine freiwillig Versicherung ab 01.01.2008 erfüllt.

Eine freiwillige Versicherung kann im Anschluss an eine Pflichtversicherung immer dann durchgeführt werden, wenn Sie vor dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung zwölf Monate ununterbrochen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Alternativ müssten Sie in den vergangenen fünf Jahren mindestens 24 Monate gesetzlich versichert gewesen sein.

Wichtig für die Durchführung einer freiwilligen Versicherung ist darüber hinaus noch die Antragsfrist. Ein Antrag auf freiwillige Weiterversicherung muss fristgerecht gestellt werden. Diese Frist beginnt am Tag nach dem Ende der Pflichtversicherung und dauert drei Monate.

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema ausführlicher in einem Telefonat. Der Beginn der Versicherungsfreiheit aufgrund der Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist derzeit unklar. Die Regierung sieht dazu eine Rechtsänderung vor. Deswegen wäre es empfehlenswert, wenn Sie sich mit Ihrem Ansprechpartner aus dem Bereich Privatkunden in Verbindung setzen.


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