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Verfasst am: 01. 12. 2006 [12:53]
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bergvl
Themenersteller
Dabei seit: 01.12.2006
Beiträge: 2
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Hallo,
Meine Frau war bei mhplus pflichtversichert. Nach dem Mutterschutz wurde Ihre Mitgliedschaft durch mhplus beendet. Wo ist Sie jetzt versichert? Unser Sohn war bei Ihr mitversichert, was ist mit Ihm?
was sollen wir jetzt machen?
P.S.:
meine Frau war vor der Schwangerschaft arbeitslos.
ich bin auch bei der mhplus pflichtversichert.
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Verfasst am: 06. 12. 2006 [09:45]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Falls Ihre Frau Erziehungsgeld bezieht, ist sie im Anschluss an die Mutterschutzfrist für die Dauer des Bezuges von Erziehungsgeld beitragsfrei weiterversichert.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Leistungsbezug Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld und Erziehungsgeld in direkten Anschluss aneinander besteht.
Nach Ende des Erziehungsgeldbezuges kann sich Ihre Frau bei Ihnen beitragsfrei mitversichern, sofern sie keine eigenen Einkünfte hat. Andernfalls besteht die Möglichkeit einer beitragspflichtigen freiwilligen Weiterversicherung auf Antrag.
Für die Dauer einer eigenen (auch beitragsfreien) Mitgliedschaft kann Ihr Sohn sowohl bei Ihrer Frau als auch bei Ihnen mitversichert werden.
Bitte setzen Sie sich zur genauen Abklärung telefonisch mit uns in Verbindung. Wenn Sie uns Ihre Nummer per e-Mail mitteilen, rufen wir Sie auch gerne an und beantworten alle noch offenen Fragen.
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