| Autor |
Nachricht |
|
Verfasst am: 23. 10. 2006 [07:35]
|
|
Helmi
Themenersteller
Dabei seit: 17.09.2006
Beiträge: 3
|
Beitrag falsch eingestellt.
Muß die gestzliche Krankenkasse Krankengeld bezahlen, wenn eine Berufsgenossenschaft Verletztengeld bezahlt?
Zur Sache:
Bin krankgeschrieben seit 19.06.06, Krankenkasse bezahlt seit dem 31.07.06 Krankengeld.
Nun hat sich eine Altverletzung wieder aufgetan(Wegeunfall).
Die Berufsgenossenschaft bezahlt (wird von der gesetzl.KK ausbezahlt),seit dem 19.09.06 Verletzengeld.
Braucht nun die gesetzl. KK kein Krankengeld mehr bezahlen?
Vielen Dank
|
|
Verfasst am: 23. 10. 2006 [12:30]
|
|
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
|
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ab 19.09.2006 erhalten Sie von der Berufsgenossenschaft Verletztengeld.
Daher wurde die Krankengeldzahlung zum 18.09.06 korrekterweise eingestellt. Es kann nur eine Leistung gewährt werden.
|
Auf dieses Thema kann nur von Administratoren geantwortet werden.