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Deine-mhplus
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Das Krankengeld beträgt 70% des regelmäßigen Arbeitsentgelts (Regelentgelt) und darf 90% des täglichen Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten (Bruttokrankengeld). Bei einem für 2006 geltendem kalendertäglichen Höchstregelentgelt von 118,75 Euro ergibt sich ein maximales Bruttokrankengeld in Höhe von 83,13 Euro kalendertäglich.
Vom Bruttokrankengeld werden die Arbeitnehmeranteile - 0,85% für die Pflegeversicherung, 3,25% für die Beiträge der Bundesagentur für Arbeit und 9,75% für die Beiträge zur Rentenversicherung abgezogen. Das so ermittelte Nettokrankengeld kommt an den Versicherten zur Auszahlung.
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