Geschlossenes Thema

[Geschlossen] Eigenblut und Vegatest

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Verfasst am: 20. 07. 2006 [19:51]
Admin75
Themenersteller
Dabei seit: 22.08.2004
Beiträge: 2
Auf Grund meines starken Heuschnupfens mit allergischem Astma, habe ich einige Therapien hinter mir(Hypersensibilisierung/Medikamente/Akkupunktur)leider haben ich auf die Nebenwirkungen reagiert, habe heute noch folgeerscheinungen der Hypersensibilierung (Nesselsucht).
Aus diesem Grund habe ich mich für eine Eigenbluttherapie sowie einen anschliessende Vegatest entschieden. Mittlerweile ist die Eigenbluttherapie abschlossen und ich hatte sogut wie keine Symthome des Heuschnupfens in diesem Jahr, im Gegensatz zu meinen Leidensgenossen.
Der Vegatest wird dann im Herbst gemacht, mit anschliessender homeopatischen Behandlung.
Übernimmt in so einem Fall die mhplus anteilig/ganz die Kosten, was sind die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme dieser alternativen Methoden?
Verfasst am: 26. 07. 2006 [14:39]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 812

Eigenbluttherapie + VEGA-Test: Bei der Eigenbluttherapie + dem VEGA-Test handelt es sich um nicht anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden,
die leider nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können.

Homöopathie kann im Rahmen des Vertrages zur Integrierten Versorgung übernommen werden.
Voraussetzung ist hier, dass es sich um einen Vertragsarzt handelt, der dem Vertrag beigetreten ist.
Grundlage ist der seit 01.09.2005 gültige Vertrag zur Durchführung integrierter Versorgung nach §§ 140a ff. SGB V über die ärztliche Versorgung mit Klassischer Homöopathie in Kooperation mit Apotheken. Der Vertrag zur integrierten Versorgung regelt die Kostenübernahme bei der homöopathischen Erst- und Folgeanamnese, die Repertorisation und das Beratungsge-spräch zwischen Arzt und Apotheker.

Die Homöopathie gehört zu den alternativen Methoden in der Medizin und hat neben den Naturheilverfahren Eingang in die universitäre Medizin-Ausbildung gefunden. Das Robert-Koch-Institut schreibt in einem Bericht, dass ein Großteil der Bevölkerung auf ?sanfte? Behandlungsverfahren vertraut, wenn Menschen von chronischen Erkrankungen betroffen sind oder sie ihre Heilungserfolge als unzureichend erleben. Sowohl teilnehmende Ärzte als auch Apotheken verfügen über eine besondere Qualifikation auf dem Gebiet der Klassischen Homöopathie. Sie pflegen einen gegenseitigen Informationsaustausch über die Behandlung sowie im Einzelfall auftretende Fragen und Probleme.

Alle Versicherten der mhplus können durch diesen Vertrag einmal im Jahr eine homöopathische Erstanamnese durchführen lassen. Folgeanamnesen können mehrfach im Quartal erstattet werden. An-spruchsberechtigt sind alle Versicherten der mhplus. Versicherte müssen ihre Teilnahme an der Integrierten Versorgung mit einer Teilnahmeerklärung bestätigen.

Die Teilnahmeerklärung erhalten Sie bei einem homöopathisch tätigen und nach dem oben genannten Vertrag zugelassenen Arzt. Wenn Sie sich in den Vertrag einschreiben, erhalten Sie eine Kopie dieser Teilnahmeerklärung.


Als allgemeine Auskunft kann ich Ihnen mitteilen:
Grundlegende Voraussetzung, dass wir als gesetzliche Krankenkasse Kosten übernehmen können ist, dass der Arzt eine Kassenzulassung hat, also berechrigt ist mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Behandlungen, die z . B. beim Heilpraktiker (diese haben gnerell keine Kassenzulassung) durchgeführt werden, können nicht mit uns abgerechnet, bzw. von uns erstattet werden.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das so genannte Sachleistungsprinzip. Unsere Versicherten erhalten die ärztliche Behandlung, Arzneimittel usw. nach Vorlage ihrer Krankenversichertenkarte. Durch dieses Verfahren haben Versicherte keine Kosten im Vorfeld auszulegen. Ist eine Abrechnung einer Leistung über die Versichertenkarte nicht möglich, weil diese nicht in der Vertragsärztlichen Versorgung vorgesehen ist und daher eine Privatrechnung ausgestellt wird, können wir diese Rechnung nicht erstatten.



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