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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Leider besteht mit Mexiko kein zwischenstaatliches Gesundheitsabkommen. Deswegen kann ich Ihnen für Mexiko leider keinen Auslandskrankenschein ausstellen.
Für diesen Auslandsaufenthalt ist es daher nötig, eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Diese Versicherung lohnt sich sowieso in jedem Fall.
In der Folge des Gesundheitssystem- Modernisierungs-Gesetzes (GMG) haben gesetzliche Krankenkassen ab 01.01.2004 die Möglichkeit, mit privaten Krankenversicherungen zu kooperieren
Mit folgendem Partner wurde ein Gruppenversicherungsvertrag (bzw. Rahmenvertrag) vereinbart:
Barmenia Versicherung a. G.
Auskünfte an
Kunden: 01801 4380-33 Montag bis Freitag von 07:00 bis 20:00
Kostengünstig: 4,6 Cent/Min. von 09:00 bis 18:00 Uhr, sonst 2,6 Cent/Min.
bkk-kundenservice @barmenia.de
Sie können sich entweder dort um einen Versicherungsschutz bemühen, oder auch mit anderen Unternehmen vergleichen.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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