[Geschlossen] Krankengeld für Ehemann
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Verfasst am: 16. 05. 2006 [15:29]
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Carmen
Themenersteller
Dabei seit: 16.05.2006
Beiträge: 1
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen 4jährigen Sohn, der halbtags in den Kindergarten geht.
Mein Ehemann ist aussertariflich beschäftigt und muss in meinem Krankheitsfall Urlaub für die Betreuung unseres Sohnes in Anspruch nehmen, wenn ich ausfalle.
Meine Frage: gibt es dafür eine Ausgleichszahlung, wenn ich ausfalle? Was wäre denn wenn ich beispielsweise 2 Wochen oder länger ausfallen würde?
Vorab vielen Dank für Ihre Antwort,
mit freundlichen Grüßen
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Verfasst am: 23. 05. 2006 [15:58]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Wer seinen Haushalt selbst geführt hat und dazu aus folgenden Gründen nicht
mehr in der Lage ist, kann Haushaltshilfe beantragen. Mögliche Gründe können sein:
- stationäre Krankenhausbehandlung
- ambulante oder stationäre Vorsorgeleistung, bzw. Rehabilitationsmaßnahme
- ambulante Behandlung
Zusätzlich ist es erforderlich, dass im Haushalt ein Kind lebt, dass noch keine 12 Jahre alt ist
oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Wenn keine andere Person im Haushalt lebt, die diesen während des Zeitraumes führen kann, für den Sie ausfallen,
gibt es verschiedene Möglichkeiten der Haushaltshilfe. Nämlich durch eine selbstbeschaffte Ersatzkraft oder einen professionellen Pflegedienst.
Ggf. ist auch eine Erstattung des Verdienstausfalls des Ehegatten möglich, wenn dieser in dem Zeitraum unbezahlten Urlaub nimmt.
Die Leistungshöhe und Dauer hängt vom konkreten Einzelfall ab.
Wenn Sie eine individuelle Beratung wünschen, können Sie sich gerne auch persönlich an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
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