| Autor |
Nachricht |
|
Verfasst am: 11. 05. 2006 [03:01]
|
|
duane
Themenersteller
Dabei seit: 25.11.2005
Beiträge: 4
|
Ich bin seit August 2005 arbeitsunfähig und erhalte deswegen von Ihnen
Krankengeld , nach etlichen Reha#180;s habe ich mich entschlossen mich in einer Orthopädischen Klinik behandeln zu lassen. Kann ich die daher entstehen Kosten für die Krankenhauszuzahlung rückwirkend bei Ihnen erstatten? Bei den Reha wurden mir die Kosten von der LVA für den Aufenthalt in der Klinik erlassen da ich durch die längere Krankenheit unter dem Einkommensgrenze lag .
|
|
Verfasst am: 12. 05. 2006 [12:01]
|
|
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
|
Bitte wenden Sie sich mit diesem Anliegen unter Angabe Ihrer Personalien an info@mhplus.de. Wir können Ihnen dann einen Antrag
auf Befreiung von der Zuzahlung zusenden und prüfen, ob eine Befreiung
wirksam wird. Sammeln Sie bitte auf jeden Fall alle Belege Ihrer Zu-
zahlungen z.B. Arzneimittel, damit Ihnen im Erstattungsfall nichts verloren geht.
|
Auf dieses Thema kann nur von Administratoren geantwortet werden.