[Geschlossen] Jährliche Belastungsgrenze
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Verfasst am: 03. 05. 2006 [14:20]
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Eike
Themenersteller
Dabei seit: 03.05.2006
Beiträge: 1
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Was zählt alles zur Belastungsgrenze? Ich kenne nur:1. Praxisgebühr, 2. Patientenanteil am verschriebenen Kassenmedikament, 3. Anteil an der Massage, 4. Anteil an orthopädischen Hilfsmitteln. Zählen dazu auch verschreibungspflichtige Medikamente, die nicht mehr von den KAssen übernommen werden und auch solche Medikamente, die ich ohne Rezept selbst kaufe (wie z.B. Kopfschmerzmittel)?
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Verfasst am: 05. 05. 2006 [15:26]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Gern beantworten wir Ihre Fragen zu Praxisgebühr und Zuzahlungen.
Mit Einführung des GMG ( Modernisierungsgesetz der Gesetzlichen Krankenversicherung ) zum 01.01.2004 traten einige Änderungen in Kraft.
Die Zuzahlungen wurden vereinheitlicht. Grundsätzlich wird für alle gesetzlichen Leistungen eine Zuzahlung von 10 % der Kosten erhoben. Der zugezahlte Betrag muss jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro betragen. Bei Kosten unter 5 Euro, ist der tatsächliche Preis zu zahlen. Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von den Zuzahlungen befreit ( Ausnahme
Fahrkosten, Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlung ).
Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Zuzahlungen (Praxisgebühren)
Leistung Zuzahlung
Arzt-/Zahnarztbehandlung
Entfällt wenn Überweisungen, Impfungen, Vorsorge-, Früherkennungs- und Bonusuntersuchungen je Quartal 10 Euro
Arzneimittel-Verbandmittel , maximale Kosten des Mittels, eventuell zuzüglich Mehrkosten über Festbetrag 10 % des Abgabepreises,min. 5 %,
max. 10 %
Fahrkosten
Fahrkosten werden übernommen bei stationärer Behandlung, Rettungsfahrten, Krankentransporten sowie bei sonstigen Behandlungen, wenn ein Krankenhausauf-enthalt vermieden oder verkürzt wird, Aus-nahme bei ambulanter Behandlung. Bei Reha-bilitationsmaßnahmen ? ambulant oder stationär ? entfällt die Eigenbeteiligung. Je Fahrt
10 % der Kosten, min. 5 Euro, max. 10 Euro.
Häusliche Krankenpflege
Maximal 28 Kalendertage je Kalenderjahr Je Verordnung 10 % der Kosten, zuzüglich 10 Euro je Verordnung,
Haushaltshilfe, Soziotherapie Je Tag der Leistung 10 % der Kosten, min. 5 Euro, max. 10 Euro
Heilmittel,
z.B. Massagen, Krankengymnastik Je Verordnung 10 % der Kosten, zuzüglich 10 Euro je Verordnung
Hilfsmittel
Verbrauchsmittel 10 % je Packung, maximal 10 Euro für den Monatsbedarf je Indikation Je Packung/Verordnung 10 % des Abgabepreises, min. 5 Euro, max. 10 Euro
Krankenhausbehandlung
Für maximal 28 Tage im Kalenderjahr, keine Zuzahlung bei teilstationärer und ambulanter Krankenhausbehandlung Je Tag Krankenhausaufenthalt 10 Euro
Medizinische Vorsorge-/Rehabilitationsleistung
Bei Anschluss- bzw. Indikations-Rehabilitations für maximal 28 Kalendertage je Kalenderjahr
Bitte sammeln Sie alle Quittungen und Belege, mit denen Sie Ihre Zuzahlungen nachweisen können. Stellt sich schon vor Ablauf des Kalenderjahres heraus, dass Ihre Belastungsgrenze überschritten wird, erhalten Sie von uns eine Bescheinigung darüber, dass Sie für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten haben.
Das Sammeln erleichtert Ihnen ein Nacheisheft, das Sie kostenlos bei uns erhalten.
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