Geschlossenes Thema

[Geschlossen] Zuzahlung Impfung?

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Verfasst am: 25. 04. 2006 [08:02]
CERNST
Themenersteller
Dabei seit: 25.04.2006
Beiträge: 1
Ich habe mich im Februar 06 gegen Hepatitis impfen lassen. Es wurde nur die Impfung durchgeführt, ansonsten fiel keine weitere Behandlung statt. Von mir wurde zwar keine Praxisgebühr, aber dafür 20 EURO Gebühren für die Impfung verlangt (Quittung vorhanden). Ist das Rechtens? Wenn nein, wie kann ich mein Geld zurück bekommen?
Verfasst am: 26. 04. 2006 [16:14]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
Bei der Hepatitis A + B Impfung (Twinrix / Kombinationsimpfung), bei der Hepatitis B Impfung und bei der Hepatitis A Impfung handelt es sich bei Personen über 18 Jahren um eine Indikationsimpfung.
D. h. eine Erstattung ist nur bei gefährdeten Personenkreisen (Homosexualtität, chronische Nieren-, Lebererkrankungen, Drogenabhängigkeit) seitens der gesetzlichen Krankenkassen möglich.
Ansonsten ist die Impfung vom Versicherten selbst zu zahlen. Der Arzt kann und darf die Impfung gesondert zum Impfstoff als Privatrechnung dem Patienten in Rechnung stellen

Bei beruflich bedingten Impfungen liegt die vorrangige Zuständigkeit beim Arbeitgeber.




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