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Verfasst am: 20. 01. 2006 [15:49]
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Franze
Themenersteller
Dabei seit: 20.01.2006
Beiträge: 1
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Meine Fa ermöglicht mir, direkt nach der 3-jährigen Elternzeit, die ich in Anspruch genommen habe, ein weiteres Jahr unbezahlt in Freistellung zu gehen. D.h., der Anstellungsvertrag ruht mit allen Rechten und Pflichten.
Wie kann ich mich in diesem Jahr versichern? Es betrifft die KV und die Pflegevers.
Kann ich bei meinem Partner, ist freiwillig versichert, familienversichert werden?
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Verfasst am: 02. 02. 2006 [11:32]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Eine Familienversicherung ist im Anschluss an die Elternzeit grundsätzlich möglich.
Es ist jedoch immer im Einzelfall zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt sind. In erster Linie ist es wichtig, dass Ihr Gesamteinkommen die derzeit geltende Grenze
von 350 ? im Monat (ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße) nicht überschreitet. Lediglich bei der Ausübung eines Mini-Job`s kann ein Gesamteinkommen von bis zu 400 ? erzielt werden.
Sofern diese und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die beitragsfreie Familienversicherung nutzen. Setzen Sie sich dazu bitte mit Ihrem Ansprechpartner im Bereich Privatkunden in Verbindung.
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