Geschlossenes Thema

[Geschlossen] Beitragsermessungsgrenze

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Verfasst am: 03. 01. 2006 [16:11]
NadineK
Themenersteller
Dabei seit: 03.01.2006
Beiträge: 1
Was versteht man genau unter Beitragsermessungsgrenze? Gibt es dazu ein Rechenbeispiel?
Verfasst am: 05. 01. 2006 [18:19]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 812
Sofern Ihr Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, können Sie Ihre Mitgliedschaft als freiwillig Versicherter übergangslos bei uns fortsetzen. Die freiwillige Mitgliedschaft können wir Ihnen anbieten, wenn Sie unmittelbar vorher 12 Monate ununterbrochen oder in den letzten fünf Jahren 24 Monate in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren.

Die Beiträge werden wie bei einer Pflichtversicherung nach den Bruttoeinnahmen bemessen. Aber auch nur bis zu der so genannten Beitragsbemessungsgrenze(2006 monatlich = 3.562,50 EUR). Das bedeutet für Sie, dass Sie, sofern Sie monatlich ein höheres Einkommen haben, nur aus 3.562,50 EUR Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten haben. Der darüber liegende Betrag ist beitragsfrei.

Rufen Sie uns einfach an, wenn wir Ihnen Ihre Beiträge individuell ausrechnen sollen.


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