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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Eine Parodontosebehandlung kann der Zahnarzt laut Richtlinien bei uns mit einem Parodontalstatus beantragen. Dieser Antrag wird im Allgemeinen geprüft und genehmigt. In Ausnahmefällen werden die beantragten Leistungen noch gutachterlich geprüft. Wird ein gesetzlicher Antrag von uns genehmigt, enstehen Ihnen für die beantragten Parodontoseleistungen keine Kosten.
Da wir Ihren Zahnbefund nicht kennen und auch nicht wissen, ob Ihr Zahnarzt eine geschlossene, eine offene Parodontosebehandlung oder sogar außervertragliche Leistungen plant, wie z. B. Laserbehandlung, Knochenaufbau usw., können wir Ihnen leider nicht mitteilen, welche Kosten dabei anfallen könnten.
Die Zahnsteinentfernung kann einmal jährlich über Ihre Versichertenkarte abgerechnet werden. Wünschen Sie weitere Zahnsteinentfernungen oder intensivere Zahnreinigungen, wie z. B. eine professionelle Zahnreinigung, sind diese privat zu übernehmen. Die Kosten für intensive Zahnreinigungen (professionelle Zahnreinigungen) schwanken von Praxis zu Praxis. Leider können wir Ihnen diesbezüglich keine Preise nennen, da es für die privaten Zahnreinigungen keine Pauschalpreise gibt.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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