Geschlossenes Thema

[Geschlossen] Beschäftigungsverbot/Arbeitsverbot

Autor Nachricht
Verfasst am: 10. 10. 2005 [09:08]
katjja
Themenersteller
Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 2
Worin besteht denn der Unterschied? Ich nehme an, dass ich mit meiner Schwangerschaft vor den 6 Wochen Schutzzeit aufhören muss zu arbeiten. Ich erwarte Zwillinge und mir geht es schon lange nicht mehr gut. Bin jetzt in der 30. Woche und kann echt bald nicht mehr.
Wie sieht das für den Arbeitgeber aus? Bekommt er für mich irgendwelche finanzielle "Hilfe". Will sagen, springt die KK für das Beschäftigungsverbot/Arbeitsverbot finanziell ein? Mein Arbeitgeber ist eine kleine Agentur mit 2 Angestellten. Worin liegt der Unterschied zwischen den Verboten?

Danke für eine Antwort.

Katja
Verfasst am: 25. 10. 2005 [12:39]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
Bei einem ärztlich bescheinigtem Beschäftigungsverbot hat ein umlagepflichtiger AG Anspruch auf Erstattung der Lohnfortzahlung (Bruttoentgelt + AG-Anteile der SV-Beiträge).
Es muss allerdings geprüft werden, ob der AG Umlage an die mhplus abführt....
Besteht kein ärztlich bescheinigtes Beschäftigungsverbot, sondern Arbeitsunfähigkeit, besteht für den umlagepflichtigen AG Anspruch auf Erstattung der Lohnfortzahlung in Höhe bon 70%
für max. 42 Tage (höchtens bis zum Beginn der Schutzfrist).
Für genauere Auskünfte wäre es von Vorteil, wenn sich der AG direkt mit der Firmenkundenbetreuung in Verbindung setzen würde.

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