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Verfasst am: 29. 08. 2005 [20:20]
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bierro
Themenersteller
Dabei seit: 26.03.2004
Beiträge: 2
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Eine Bekannte von mir war hier in Deutschland mit einem Engländer verheiratet und in der Englischen Staatsversicherung.
Sie ist jetzt geschieden, hat sich selbständig gemacht und wollte sich freiwillig in der gesetzlichen Kasse versichern.
Das hat man ihr jedoch verwehrt mit Hinweis auf fehlende Vorversicherungszeiten. Ist das korrekt?
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Verfasst am: 30. 08. 2005 [15:41]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Wenn Ihre Bekannte in der National health insurance Versicherung war, dann wäre die Auskunft so nicht richtig. Denn die englische Versicherung ist auch eine gesetzliche Krankenkasse.
Sie müßte lediglich einen Nachweis darüber bringen, dass sie dort versichert war und dann könnte sie sich freiwillig hier in der gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Haben Sie noch weitere Fragen, rufen Sie uns einfach an.
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