Geschlossenes Thema

[Geschlossen] elektronisch Patientenakte

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Verfasst am: 16. 07. 2005 [15:24]
Ricardo4711
Themenersteller
Dabei seit: 16.07.2005
Beiträge: 1
Welche Rechte bzw. Einsicht in die elktronische Patientenaktie hat der Patient?
Verfasst am: 21. 07. 2005 [09:02]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
Durch die Einführung der elektronischen Patientenakte ändert sich die Rechtslage nicht, die elektronische Patientenakte stellt lediglich ein anderes Medium dar. Der Anspruch auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen ergibt sich aus § 810 BGB. Dieser Anspruch ist gegenüber dem behandelnden Arzt geltend zu machen, bzw. gegenüber demjenigen, der Daten auf der Karte hinterlegt. Aus § 810 BGB ergibt sich damit auch, dass der Patient auf Verlangen darüber zu unterrichten ist, dass Daten abgespeichert wurden.



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