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Verfasst am: 11. 03. 2005 [12:20]
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tanjaw
Themenersteller
Dabei seit: 11.03.2005
Beiträge: 1
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Ich wurde vor 4 Wochen an der Hüfte operiert und bin nun seit 2 Wochen zu Hause und werde von einer Freundin gepflegt. Ich habe von ihnen schon ein Pflegebett, eine Toilettensitzerhöhung sowie eine Greifhilfe bekommen. Mich würde jetzt aber noch interessieren, wie es evtl wegen einer finanziellen Unterstützung wegen der Haushaltsführung aussehen könnte. Wenn meine Freundin mir nicht helfen würde, müßte ich ja auch einen Pflegedienst beauftragen. Auf der ärztlichen Bescheinigung, die ich ihnen schon eingereicht habe, steht, dass ich für eine Zeitspanne von ca 12 Wochen den Haushalt nicht selbst führen kann. Eine kurze Info wäre sehr nett!
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Verfasst am: 13. 04. 2005 [15:01]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Nach § 38 SGB V können Versicherte nur Haushaltshilfe erhalten, wenn ein Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die mhplus übernimmt als Mehrleistung Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das das 14. Lebens-
jahr noch nicht vollendet hat.
Eventuell könnten bei Ihnen die Voraussetzungen für die Erbringung von häuslicher Krankenpflege bestehen - bitte reichen Sie uns Ihre ärztlichen Unterlagen zur Prüfung ein - das muss individuell geprüft werden und kann im Rahmen dieses Forums nicht erfolgen.
danke und gute Besserung.
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