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pumuckl
Themenersteller
Dabei seit: 12.02.2005
Beiträge: 1
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sehr geehrte damen und herren,
ich habe nun fast 2 jahre ich-ag hinter mir und bin nun am überlegen, ob ich noch für das 3. jahr beantrage.
nun möchte ich wissen, wieviel dann für mich der beitrag zur freiwilligen versicherung + ab 7. woche krankengeld beträgt.
ich bin seit 2000 mitglied bei ihrer kasse, mein kind (12) wäre weiterhin familienversichert?
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 812
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Solange der Existenzgründerzuschuss von der Agentur für Arbeit weiter bewilligt wird, kann eine Einstufung nach der Mindestbemessungsgrundlage in Höhe von 1207,50 ? erfolgen. Der Beitrag mit Anspruch auf Krankengeld beträgt 166,64 ? und ohne Anspruch auf Krankengeld 150,94 ?. Da Sie ein Kind haben, wird zusätzlich noch ein Beitrag in Höhe von 20,52 ? zur Pflegeversicherung fällig.
Sollten höhere Einnahmen vorhanden sein, so muss hieraus der Beitrag berechnet werden. Der allgemeine Beitragssatz beträgt momentan noch 13,8 %. Daraus resultiert auch ein Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche, allerdings nur, sofern der Einkommensteuerbescheid positive Einnahmen ausweist.
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