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Verfasst am: 08. 02. 2005 [17:36]
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Frauke
Themenersteller
Dabei seit: 08.02.2005
Beiträge: 1
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Für die Einschreibung an einer französischen Hochschule brauche ich das Formular E-128. Dieses konnte ich jedoch nirgends finden. Ist E-111 ein ausreichender Ersatz?
Habe ich damit auch bei einem 4-monatigen Aufenthalt in Frankreich ausreichenden Versicherungsschutz?
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Verfasst am: 25. 02. 2005 [15:11]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Die Anspruchsbescheinigung E 128 wurde durch den E 111/EHIC abgelöst. Den E 128 gibt es nicht mehr. Auch Studenten erhalten die EHIC/E 111.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert eine Auslandszusatzversicherung abzuschließen.
Rufen Sie uns an und wir stellen Ihnen gerne für 4-Monate diese Bescheinigung aus.
07141/9790-474
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