| Autor |
Nachricht |
|
Verfasst am: 11. 01. 2005 [16:57]
|
|
hjlist1947
Themenersteller
Dabei seit: 01.07.2004
Beiträge: 2
|
Muss der mhplus-Versicherte mit Befreiungsausweis (Ausstellungsdatum 18-04-04, Gültigkeit bis 31-12-04)Zuzahlungen zu einem Krankenhausaufenthalt leisten (Aufenthalt vom 19-04-04 bis 18-05-04)?
|
|
Verfasst am: 12. 01. 2005 [14:28]
|
|
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
|
Versicherte, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, zahlen vom Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung an innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage Krankenhauszuzahlung. Dies gilt auch wenn man einen Befreiungsausweis erhalten hat.
Sollten Sie bis 18.04.2004 die notwendigen Zuzahlungen geleistet haben, dann müssen Sie für einen weiteren Krankenhausaufenthalt keine Zuzahlung mehr leisten.
|
Auf dieses Thema kann nur von Administratoren geantwortet werden.