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simmi
Themenersteller
Dabei seit: 03.01.2005
Beiträge: 3
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Hallo,
ich bin in der 24.SSW mit Zwillingen schwanger und habe leider erfahren, daß ich ab heute nur noch liegen darf, da gewiße Indikationen auf eine Frühgeburt hindeuten (Attest liegt vor). Im August 2002 hatte ich schon einmal eine Frühgeburt in der 24.SSW mit Zwillingen.Leider überlebte nur eines unserer Kinder. Nun haben wir zu Hause ein 2,5 jähriges ehemaliges Frühchen zu versorgen, das zwar gesund, aber dennoch entwicklungsverzögert ist.Nun meine Frage, inwieweit kann ich von der BKK Unterstützung für meinen Hausshalt und Kind erwarten.
MfG
Simmi
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