Geschlossenes Thema

[Geschlossen] Haushaltshilfe

Autor Nachricht
Verfasst am: 03. 01. 2005 [15:50]
simmi
Themenersteller
Dabei seit: 03.01.2005
Beiträge: 3
Hallo,

ich bin in der 24.SSW mit Zwillingen schwanger und habe leider erfahren, daß ich ab heute nur noch liegen darf, da gewiße Indikationen auf eine Frühgeburt hindeuten (Attest liegt vor). Im August 2002 hatte ich schon einmal eine Frühgeburt in der 24.SSW mit Zwillingen.Leider überlebte nur eines unserer Kinder. Nun haben wir zu Hause ein 2,5 jähriges ehemaliges Frühchen zu versorgen, das zwar gesund, aber dennoch entwicklungsverzögert ist.Nun meine Frage, inwieweit kann ich von der BKK Unterstützung für meinen Hausshalt und Kind erwarten.
MfG
Simmi
Verfasst am: 04. 01. 2005 [13:49]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
Versicherte haben Anspruch auf Haushaltshilfe wenn Sie wegen Schwangerschaft oder Entbindung den Haushalt nicht weiterführen können. Voraussetzung ist dass keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann (Oma etc.).

Bitte setzen Sie sich persönlich mit uns in Verbindung, dass wir die Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe klären und Ihnen einen entsprechenden Antrag zusenden können. Die Telefonnummer lautet:07141/9790 - 118


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