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[Geschlossen] Kinderberücksichtigungsgesetz

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Verfasst am: 07. 12. 2004 [08:32]
LisaG
Themenersteller
Dabei seit: 07.12.2004
Beiträge: 1
Hallo, bis wann müssen alle Arbeitnehmer einen Nachweis vorlegen, dass sie Eltern sind? Gibt es eine Abgabefrist?
Bei einem größeren Unternehmen müssen alle Arbeitnehmer informiert bzw. aufgefordert werden, gibt es da evtl. schon Rundschreiben, das ich als Vorlage verwenden kann? vielen Dank vorab für die Info. Gruß
Verfasst am: 27. 12. 2004 [09:07]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 812
Die Vorlage des Nachweises sollte innhalb von drei Monaten erfolgen, oder nach der Geburt eines Kindes oder nach Wirksamwerden der Annahme des Kindes bzw. nach dem die Voraussetzungen für Pflege-/Stiefkindverhältnis gegeben sind, gilt der Nachweis mit Beginn des Monats des Ereignisses als erbracht.

Ansonsten wirkt der Nachweis ab Beginn des Monats, der dem Monat folgt, in dem der Nachweis erbracht wird.

Erfolgt kein Nachweis der Elterneigenschaft, ist der Beitragszuschlag für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung zu zahlen. In der Übergangszeit bis zum 30.Juni 2005 wirkt die Vorlage des Nachweises der Elterneigenschaft zurück bis zum 01.Januar 2005.

Der Beitragszuschlag für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung ist ausschließlich vom Beschäftigten aufzubringen.

Die Abführung des Beitragszuschlags der Mitglieder ohne Kinder obliegt den Arbeitgebern. Entsprechende Beiträge werden vom Arbeitgeber direkt vom Entgelt des Arbeitnehmers einbehalten und im Rahmen der Zahlung der GSV-Beiträge an die zuständige Einzugsstelle abgeführt. Freiwillig in der Krankenversicherungversicherte Mitglieder einer Pflegekasse, die ihre Beiträge selbst einzuzahlen haben, haben dememtsprechend auch den Beitragszuschlag selbst einzuzahlen.


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