[Geschlossen] Familienversicherung
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Verfasst am: 04. 10. 2004 [10:28]
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Margarete
Themenersteller
Dabei seit: 04.10.2004
Beiträge: 1
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Guten Tag,
soweit ich informiert bin, kann ein Kind nur bis zum 23. Lebensjahr - bei Studium bis zum 25. - in der Familienversicherung mitversichert werden. Konkrete Hintergrund , das Kind( 24.Jahre alt) hat zum September diesen Jahres seine Ausbildung abgeschlossen und ist jetzt arbeitslos.
Wie kann das Kind krankenversichert werden? Muss es den Mindestbeitrag zahlen? Was ist wenn es diesen nicht bezahlen kann?
Zusätzliche Frage, was ändert sich, wenn dieses Kind noch am Ende dieser Ausbildungszeit schwanger geworden ist.
Vielen Dank für eine rasche Antwort.
Margarete
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Verfasst am: 14. 10. 2004 [17:40]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 812
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Für das Kind ist grundsätzlich keine Familienversicherung mehr möglich. Aufgrund der Arbeitslosigkeit wäre allerdings zu prüfen, ob ein Bezug von Arbeitslosengeld möglich ist. Sollte dies nicht möglich sein, müsste sich das Kind freiwillig versichern. Hierbei wäre der Beitrag entsprechend den Einnahmen zum Lebensunterhalt zu berechnen. Sollten keine Einnahmen vorhanden sein, ist der Mindestbeitrag (114,30? Kranken- und Pflegeversicherung gesamt) zu zahlen.
Sollten entsprechende Barmittel nicht vorhanden sein, so kann beim Sozialamt ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden. Sofern dieser genehmigt wird, kann es durchaus sein, dass die Beiträge auch vom Sozialamt übernommen werden.
Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass der Antrag auf eine freiwillige Weiterversicherung spätestens innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Pflichtversicherung zu stellen ist.
Bei einer Schwangerschaft würde sich hier grundsätzlich nichts ändern, Beiträge müssten trotzdem bezahlt werden. Es sei denn, es besteht bis dahin wieder ein Arbeitsverhältnis, so dass ein Anspruch auf Erziehungsurlaub besteht. In diesem Fall besteht die Mitgliedschaft weiter.
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