Geschlossenes Thema

[Geschlossen] doppelte Arbeitslosigkeit

Autor Nachricht
Verfasst am: 11. 08. 2004 [12:15]
CroixVert
Themenersteller
Dabei seit: 11.08.2004
Beiträge: 1
Hallo mhplus-Team,

mein Beschäftigungsverhältnis endet mit Ende August. Da ich noch keinen neuen Job habe, werde ich wohl Bezieher von Arbeitslosengeld werden. Hierbei bin ich ja weiterhin krankenversichert, da ich nicht gesperrt bin. Meine Frau allerdings, die noch im Erziehungsurlaub ist, wird mit Ende September ebenfalls arbeitslos. Da sie eine Abfindung erhält wird der Bezug des Arbeitslosengeldes einen gewissen Zeitraum ruhen. Ist meine Frau dann trotzdem bei mir familienversichert wie bisher, oder muss sie sich freiwillig versichern?

Gruß und Danke
CroixVert
Verfasst am: 17. 08. 2004 [11:00]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 812
Die Zahlung einer Abfindung gehört grundsätzlich zu den beitragspflichtigen Einnahmen eines Mitgliedes. Da die Familienversicherung nur bis zu einer Einkommensgrenze in Höhe von 340,00 ? monatlich möglich ist, kann es dazu führen, dass die Familienversicherung ausgeschlossen ist. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung bei der mhplus durchzuführen.

Meldet das Arbeitsamt Ihre Frau nach dem Ruehnszeitraum an, besteht ab diesem Zeitpunkt eine Pflichtversicherung.

Damit wir Ihnen eine ausführliche Auskunft erteilen können, benötigen wir von Ihnen die Höhe der Abfindung.

Rufen Sie uns an unter 07141/97900


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