Geschlossenes Thema

[Geschlossen] Kinderpflege -Krankengeld

Autor Nachricht
Verfasst am: 10. 06. 2004 [13:05]
lunagirl
Themenersteller
Dabei seit: 10.06.2004
Beiträge: 2
Ich habe wegen Erkrankung eines Kindes Anspruch auf einige Tage Kinderpflege-Krankengeld.

Wird für die Zeit des Bezuges von Kinderpflege- Krankengeld mein Krankenkassenbeitrag gekürzt?

Ich bin selbstständig und freiwillig bei der mh plus versichert und zahle daher meinen Beitrag an die mh plus selbst.
Verfasst am: 30. 06. 2004 [11:35]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
Die gesetzlichen Grundvoraussetzungen für den Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld sind, dass Sie einer Arbeitnehmertätigkeit
innerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses nachgehen und einen Versicherungsschutz mit Anspruch auf Krankengeld haben. Aufgrund Ihrer
Selbstständigkeit, auch wenn Sie sich mit dem Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche versichert haben, erfüllen Sie die Voraus-
setzungen für den Bezug des Kinderpflegekrankengeldes nicht.
Daher können wir ihren Beitrag für die Zeit der Betreuung Ihres erkrankten Kindes nicht mindern. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Sofern Sie weitere Fragen haben, setzen Sie sich bitte direkt mit un-
seren Kundenberatern in Verbindung. In einer persönlichen Beratung können wir gezielt auf Ihre Bedürfnisse eingehen.


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