| Autor |
Nachricht |
|
Verfasst am: 05. 05. 2004 [22:45]
|
|
maincat
Themenersteller
Dabei seit: 28.04.2004
Beiträge: 2
|
Meine Frau (im 7 Monat schwanger ) musste kurzfristig
ins Krankenhaus. Wir haben eine Tochter von 19 Monaten.
Ich wollte unbezahlten Urlaub von meiner Firma in Anspruch nehmen
um unsere Tochter zu betreuen.
Der Verdienstausfall wäre doch dann zum Teil durch Sie ersetzt worden ?
Der unbezahlte Urlaub wurde mir abgelehnt:
Und zwar mit der Begründung so lange ich noch Jahresurlaub hätte
würde kein Anspruch auf unbezahlten Urlaub bestehen.
Ist dass den rechtens ?
|
|
Verfasst am: 07. 05. 2004 [15:47]
|
|
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
|
Das ist eine arbeitsrechtliche Frage, die nicht in unsere Fachkompetenz fällt. Ausführliche und rechtlich fundierte Auskünfte kann Ihnen hier das Arbeitsgericht erteilen.
Unter unbezahltem Urlaub ist die einvernehmliche Freistellung eines
Arbeitnehmers von den Arbeitspflichten und des Arbeitgebers von der Vergütungspflicht zu verstehen. Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit können die Parteien jederzeit und für jeden beliebi-
gen Zeitraum einen unbezahlten Urlaub vereinbaren. Eine Verpflichtung
des Arbeitgebers besteht grundsätzlich nicht, kann sich jedoch im Einzelfall aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ergeben.
|
Auf dieses Thema kann nur von Administratoren geantwortet werden.