Geschlossenes Thema

[Geschlossen] Kurzfristige Selbstversicherung

Autor Nachricht
Verfasst am: 20. 04. 2004 [12:56]
mikweb
Themenersteller
Dabei seit: 20.04.2004
Beiträge: 1
SgD&H,
bin seit 4 Jahren Mitglied der mhplus und habe folgende Frage:
ich bin leider in der misslichen Lage, dass mit Ende April mein derzeitiger Arbeitsvertrag ausläuft und nicht verlängert wird.
Da ich auf kein volles Jahr komme, werde ich kein Arbeitslosengeld
beziehen. Da ich verheiratet bin, wird's auch kein Sozialgeld geben.
Ist aber nicht so schlimm, da ich ab Juni wieder eine Beschäftigung
haben werde. Aber: was mache ich jetzt mit dem Monat Mai bzgl Krankenversicherung, da ich z.B. einen Zahnarzttermin habe?
Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mfg M.Weber.
Verfasst am: 22. 04. 2004 [15:56]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 812
Bei Anspruch auf Familienversicherung ( Ehemann ebenfalls gesetzlich versichert) schließt sich Ihr Versicherungsschutz auf Antrag nahtlos an das Ausscheiden aus der Versicherungspflicht ( Ende Beschäftigungs verhältnis ) an. Andernfalls sollten Sie die Versicherungslücke zwischen beiden Beschäftigungsverhältnissen mit einer freiwilligen
Mitgliedschaft schließen. In beiden Fällen ist Ihr Versicherungsschutz und somit die Inanspruchnahme von Leistungen ge-
währleistet.
Bitte setzen Sie sich direkt über info@mhplus.de mit uns zwecks Klä-
rung der Einzelheiten in Verbindung.


Auf dieses Thema kann nur von Administratoren geantwortet werden.