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Verfasst am: 31. 03. 2004 [13:07]
silvia67
Themenersteller
Dabei seit: 31.03.2004
Beiträge: 1
Hallo,
bin als Gesellschafter-Geschäftsführer einer erfolglosen GmbH tätig. Seit Oktober schon erhalte ich kein Gehalt, muss allerdings den Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte zahlen. Ich überlege nun bei der Firma Insolvenz zu beantragen, welches meine Arbeitslosigkeit zur Folge hätte. Da ich kein Arbeitslosengeld-Bezieher werde und auch aller Wahrscheinlichkeit kein Sozialhilfeempfänger, da ich in einer Lebensgemeinschaft lebe, würde ich gerne die günstigste Möglichkeit der Versicherung erfahren.
Ist es möglich, bzw. wird es versicherungstechnisch anerkannt, wenn mein Lebensgefährte mich als Haushaltshilfe einstellt? Denn als Lebensgemeinschaft sind wir sowohl steuerlich, als auch versicherungsmäßig und auch sozialgesetzlich absolut benachteiligt. Leider!
Verfasst am: 08. 04. 2004 [11:09]
Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 812
Ihre freiwillige Versicherung endet nicht automatisch mit dem Ende Ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Ab dem Zeitpunkt der Insolvenz bleiben Sie weiterhin freiwilliges Mitglied der Krankenkasse. Ihre Beitragshöhe bestimmt sich weiterhin nach Ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Hierunter fallen Einnahmen wie Lohn/Gehalt, Miete, Zins, Pacht, usw. . Der Mindestbeitrag wird aus 805,00 ? (2004) berechnet und beträgt derzeit 114,30 ?.

Der Sachverhalt stellt sich anders dar, wenn Sie wieder eine Beschäftigung aufnehmen. Ihre freiwillige Mitgliedschaft nach der Insolvenz endet dann automatisch mit dem Beginn der versicherungspflichtigen Beschäftigung (mehr als 400,00 ?/Monat an Lohn/Gehalt).
Ob es sich bei einer Tätigkeit als Haushaltshilfe um ein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne handelt müssen verschiedene Kriterien beachtet werden. Ein pauschale Aussage hierzu ist leider nicht möglich. Senden Sie bitte eine E-Mail an info-ludwigsburg@mhplus.de. Wir werden Ihren Sachverhalt individuell prüfen.

Gerne beantworten wir weitere Fragen.


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