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Verfasst am: 08. 12. 2003 [15:00]
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Frage aus altem Forum
Themenersteller
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 58
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Durch Pressemitteilungen habe ich erfahren, dass Krankengeldansprüche unter Berücksichtigung von Einmalzahlungen evtl. neu zu berechnen sind. Für welchen Zeitraum trifft dies zu?
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Verfasst am: 08. 12. 2003 [15:02]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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nmalzahlungen werden dann berücksichtigt, wenn der Verwaltungsakt mit Rechtsbehelfsbelehrung nach dem 22.06.2000 erlassen wurde.
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