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Verfasst am: 08. 12. 2003 [14:47]
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Frage aus altem Forum
Themenersteller
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 58
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Ich bin vollzeitig berufstätig, kinderlos und lebe in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Mein Partner ist ebenfalls vollzeitig erwerbstätig, ist jedoch privat krankenversichert.
Aufgrund einer Bandscheiben-Operation bin ich derzeit arbeitsunfähig geschrieben und komme in einer Woche ins Krankengeld. Ist es möglich, eine Hilfe für den Haushalt zu bekommen, die mich tagsüber unterstützen kann? Wenn ja, wie lange und wie viel Stunden und welche Arbeiten kann ich ihr übertragen?
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Verfasst am: 08. 12. 2003 [14:49]
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Deine-mhplus
Dabei seit: 05.12.2003
Beiträge: 813
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Eine Haushaltshilfe kann leider nicht zur Verfügung gestellt werden, da die Voraussetzungen nicht erfüllt sind (<strong>gesetzliche Voraussetzungen:</strong> Im Haushalt lebt ein Kind , dass das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Gemäß der Mehrleistung von mhplus wird die Haushaltshilfe gestellt, sofern das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat).
Unter Umständen liegen bei Ihnen jedoch die Voraussetzungen für eine häusliche Krankenpflege vor. Die medizinische Notwendigkeit müssten Sie sich ärztlich verordnen lassen und zur Genehmigung und Überprüfung bei uns einreichen. Als Voraussetzung für die Hilfe muß eine Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar sein oder durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt werden.
Den geeigneten Pflegekräften der häuslichen Krankenpflege können Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung als Aufgaben übertragen werden.
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